Sorglos reisen mit dem Flugscheck

100% Erstattung bei:

  • Flugverspätung (1)
  • Flug Annullierung (1)
  • Flug Umleitung (1)
  • Flug Überbuchung (1)
  • Gepäckschäden/-verlust (2)
  • Reisemängeln (2)

Änderungen bei der Flugbuchung oder Mängel auf Reisen sind ein Ärgernis an sich. Viele Betroffene scheitern an den umständlichen Formalitäten und verzichten darauf, Ihre Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen.

Das muss nicht sein!

Mit dem Flugscheck von Passengers Friend und amondo wird das alles für Sie geregelt. Wir sorgen für Ihr Reiserecht und Sie brauchen weiter nichts zu tun!

Preis: mit nur € 12 pro mitreisender Person haben Sie

  • 100 % Auszahlung aller Ansprüche
  • Im Fluggastrecht SOFORTIGE Auszahlung innerhalb weniger Tage (nach positiver Prüfung stehen Ihnen bei Flugverspätung bis zu € 600 pro Person zu).
  • Im Reiserecht Auszahlung nach erfolgreicher Durchsetzung

Sie zahlen somit keine zusätzliche Gebühr und erhalten die volle Anspruchssumme ausgezahlt.

(Erwachsene, Senioren, Kinder)

Flugscheck gilt weltweit pro gebuchter Reise für den genannten Reiseanmelder und ggf. mitreisendenPersonen und kann bis max. 3 Tage vor Abreise abgeschlossen werden.
PF = Der Passengers friend Flugscheck - die faire Lösung für Ihr Reiserecht

(1) 100 % Expressauszahlung bei: Flugverspätung, Flugannullierung, Flugverlegung, Flugüberbuchung, Flugumleitung

(2) 100 % Auszahlung nach erfolgreicher Durchsetzung von: Sonderfällen Fluggastrecht, Gepäckverspätung, Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung. 100%=ohne Provisionsbehalt/Gebühren vorausgesetzt es besteht Anspruch). Kostenfreie außergerichtliche Bearbeitung von Gepäck- und anderen Reisemängeln, kostenfreie Vermittlung von Anwälten für gerichtliche Durchsetzung von Gepäck- und anderen Reisemängeln. Siehe nachfolgende AGB, insb. § 4.3 ff.

Der Flugscheck wird mit Eingang der Zahlung aktiviert. Bei verspätetem Zahlungseingang = weniger als 3 Tage vor Abreise, können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden!

 

Flugscheck abschließen

Füllen Sie einfach das angehängte Formular aus und mailen Sie es an: buchung@amondo.de oder Ihren Reiseberater (Kontaktdaten oben) 

Flugscheck abschließen

Sie erhalten eine Rechnung. Der Flugscheck wird nur mit fristgerechtem Eingang der Zahlung für Ihre Reise aktiviert, Voraussetzung ist der fristgerechte Zahlungseingang vor Abreise.

Fallbeispiele (Quelle: passengersfriend.com)
  • Flugausfall wegen Maus an Bord

Auf einen Flug in die Sonne freuten sich zwei Reisende im Juni 2017. Doch der Flieger hob gar nicht erst ab. Der Grund: Ein Passagier habe zuvor eine Maus an Bord gesehen. Nun urteilte das Landgericht Wedding. Bei einem Mausbefall handle es sich nicht um einen außergewöhnlichen Umstand. Den Passagieren steht demnach eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu.

  • Flug nach Enteisung verspätet

Winterzeit ist auch Enteisungszeit an Flughäfen. Da kommt es regelmäßig vor, dass die Maschine nicht abheben kann, weil beispielsweise Teile der Tragflächen eingefroren sind. Wer dann wegen der Enteisung verspätet am Zielort ankommt, hat Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung. Viele Airlines wollen sich dann um die Ausgleichszahlung drücken und reden sich heraus. Nach Ansicht der Gerichte, gehört die Enteisung zu den normalen Pflichten der Airline, es handle sich nicht um einen außergewöhnlichen Umstand.

  • Airline Insolvent

Bei Reisenden handelt es sich nicht um bevorrechtigte Gläubiger, daher hat die Forderung in einem Insolvenzverfahren eine vergleichsweise geringe Priorität. Aufgrund dessen sieht es für die Schadensersatzforderungen bei Flugausfällen oder verlorenem Gepäck eher schlecht aus, wenn die Fluggesellschaft insolvent ist. Handelt es sich bei der gebuchten Reise allerdings um eine Pauschalreise, besteht die Hoffnung, dass Reisende nicht komplett leer ausgehen. Die Ansprüche können evtl. beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

Im Fall von Insolvenz von Einzelleistungen = nicht Pauschalreise, können Sie sich mit der amondo Card absichern

  • Anschlussflug im außereuropäischen Ausland verpasst

Haben Reisende ein Recht auf Entschädigung? Besonders bei längeren Reisen in entfernte Länder ist es häufig nicht möglich, eine Direktverbindung zu buchen. Besonders ärgerlich ist es, wenn der Zubringerflug Verspätung hat und Reisende deshalb den Anschlussflug verpassen. In welchen Fällen haben Reisende ein Recht auf Entschädigung? Verpassen Reisende einen Anschlussflug an einem Flughafen außerhalb Europas, da der Zubringerflug verspätet war, so besteht in vielen Fällen ein Anspruch auf Entschädigung.
Dabei gilt es, das Folgende zu beachten:
• Der verspätete Flug muss in den Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung fallen.
• Alle Flüge vom Start- bis zum Zielort müssen unter eine Buchung fallen, also gemeinsam gebucht werden.
• Die Verspätung am endgültigen Zielort muss mindestens 3 Stunden betragen.
• Es darf kein Umstand höherer Gewalt Ursache der Verspätung sein.

Beispielfälle: Wann bekomme ich eine Entschädigung?
Beispiel 1: Ein Reisender hat einen Flug mit KLM von München über Amsterdam nach Tokio gebucht. Aufgrund einer halbstündigen Verspätung des Fluges von München nach Amsterdam verpasst der Reisende seinen Anschlussflug nach Tokio. Er wird auf den nächsten Flug umgebucht und erreicht Tokio mit einer Verspätung von 5 Stunden. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf Entschädigung.

Beispiel 2: Ein Reisender hat einen Flug mit Lufthansa von Frankfurt über Seattle nach Los Angeles gebucht. Der Zubringerflug nach Seattle hat 4 Stunden Verspätung, aufgrund der langen Umsteigezeit konnte der Reisende seinen Anschlussflug nach Los Angeles noch erreichen und kommt daher pünktlich in LA an. Trotz der langen Verspätung des ersten Fluges verfällt somit sein Anspruch auf Entschädigung. Im Fall einer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung hilft Ihr amondo Reiseberater gerne dabei, Ihre Rechte bei der Airline durchzusetzen.